Was in dieser Woche wichtig ist:
Nach der Verlängerung der hessischen Corona-Schutzverordnung in der vergangenen Woche setzt die Landesregierung nun die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um und sorgt so für Klarheit und Einheitlichkeit. Durch die Beschlüsse von Bundesrat und Bundestag sind die rechtlichen Voraussetzungen dazu jetzt gegeben. Mehr dazu.
Zu den wesentlichen Änderungen zählen:
- Vereinheitlichung und Verkürzung der Quarantänedauern.
- Inzidenzunabhängige hessenweite Einführung der 2G-Plus Regel in der Innengastronomie (2G in der Außengastronomie).
- Angleichung der maximalen Veranstaltungsgrößen auf 1.000 Teilnehmende im Freien; bislang war dies auf 250 begrenzt. In Innenräumen bleibt es bei maximal 250 Teilnehmenden.
- Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können jetzt ebenfalls an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und auf diese Weise den Status von 2G-Plus erreichen.
- Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs.
Ministerpräsident Bouffier betont jedoch auch, dass die neuen Bestimmungen allein nicht ausreichten, um die Pandemie zu beenden: