Integrationsministerin Heike Hofmann und Integrationsstaatssekretärin Katrin Hechler haben die hessischen Landrätinnen und Landräte, die Oberbürgermeister sowie Vertreter des Hessischen Landkreis- und Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebunds zu einem Austausch zur Bezahlkarte sowie über die künftige Zuweisung Geflüchteter eingeladen.
Herausforderungen können nur gemeinsam gemeistert werden
„Uns als Hessischer Landesregierung ist wichtig, dass wir uns mit der kommunalen Familie in einem stetigen Dialog befinden – gerade zu herausfordernden Themen wie der Einführung der Bezahlkarte oder der Zuweisung und Unterbringung der zu uns geflüchteten Menschen. Deshalb war uns wichtig, zum jetzigen Zeitpunkt mit Blick auf den für den im Herbst erfahrungsgemäß zu erwartenden Anstieg der Zugangszahlen mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern konkret in den Austausch zu treten. Denn klar ist: Die vor uns liegenden Herausforderungen können wir nur gemeinsam meistern“, sagte Ministerin Hofmann nach dem Treffen in Wiesbaden.
„Mit vorausschauendem Handeln und einer stufenweisen Zuweisung nur der Menschen, die auch eine Bleibeperspektive besitzen, wollen wir Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Kommunen erreichen“, so Hofmann weiter. Aktuell seien die Zugangszahlen moderat und die Situation in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (EAEH) sei nicht angespannt – aber es sei zu erwarten, dass sich im Spätsommer und Herbst wieder verstärkt geflüchtete Menschen auf den Weg nach Deutschland und Hessen machen. „Darauf wollen wir vorbereitet sein und dafür sorgen, dass die Kommunen mit der Situation nicht alleine gelassen und vor allem nicht überfordert werden“, so die Ministerin.
Einigkeit und Einheitlichkeit bei der Bezahlkarte
Auch das Thema Bezahlkarte wurde gemeinsam erörtert. Hier appelliere man mit Blick auf die Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Juni 2024 an die 14 Länder, die gemeinsam an der geplanten Einführung einer Bezahlkarte arbeiten, Einigkeit und Einheitlichkeit bezüglich der Ausgestaltung der Karte herzustellen – etwa bei der Frage des verfügbaren Bargeldbetrags. „Sobald das Vergabeverfahren abgeschlossen ist und die Rahmenbedingungen und Details festgelegt wurden, leiten wir die Einführung der Karte in Hessen ein“, erklärte Hofmann.