Hessisches Ministerium der Finanzen

Jahrestag der Schuldenbremse

Am 27. März 2011 haben sich die Hessinnen und Hessen mit großer Mehrheit für die Aufnahme der Schuldenbremse in die Hessische Verfassung ausgesprochen. Zu diesem Jahrestag bekräftigt Finanzminister Lorz die Bedeutung der Schuldenbremse.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Die Schuldenbremse war, ist und bleibt ein wichtiger Grundpfeiler hessischer Haushaltspolitik. Sie mahnt auch in Zukunft zum sorgsamen Umgang mit dem Geld der Steuerzahlenden und verpflichtet Politik im Hier und Jetzt, unnötige Belastungen kommender Generationen zu verhindern. Gleichzeitig hat sie Luft gelassen, um auf Krisen und Wirtschaftsflauten angemessen reagieren zu können.“

„Die Schuldenbremse war bereits bisher kein Schuldenstopp. Das war gut überlegt. Brechen Steuereinnahmen aufgrund der konjunkturell schlechten Lage ein, dürfen diese durch neue Schulden aufgefangen werden. Das wird auch zukünftig so bleiben.“

„Sich für die Schuldenbremse auszusprechen heißt nicht, sie wie eine Monstranz vor sich her zu tragen. Anpassungen der Schuldenbremse waren immer denkbar und sind angesichts der Weltlage geboten. Die vom Bund angestoßenen Änderungen sind wichtig und richtig. Das neue Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen und die erweiterte Möglichkeit der Kreditaufnahme für die Länder verschaffen uns etwas mehr Luft zum Atmen und geben gleichzeitig einen klaren Wachstumsimpuls.“

„Die einzige Änderung der Schuldenbremsen der Länder, ist die Angleichung an die des Bundes. So wie die Schuldenbremse im Bund zweifellos funktioniert hat, wird sie das auch in den Ländern tun.“

„Wir können mit der Änderung der Schuldenbremse voraussichtlich ab 2026 mehr Schulden machen. Es bleibt jedoch die Pflicht, sich gut zu überlegen, wofür Steuergeld ausgegeben werden soll. Die Politik muss sich weiterhin die Mühe machen, Prioritäten zu setzen.“

„Verschuldungsspielräume dürfen nicht zum leichtfertigen Spielen mit dem Geld der Steuerzahlenden verleiten. Sie können genutzt werden, müssen es aber nicht. Ziel sollte weiterhin sein, mit dem Geld auszukommen, das eingenommen wird. Das wird angesichts der wirtschaftlichen Schwäche Deutschlands kurzfristig jedoch kaum möglich sein. “

„Die Schuldenbremse ist keine Ausrede. Nicht für Befürworter, um wichtige Investitionen zu unterlassen. Nicht für Gegner, um ihr echten oder vermeintlichen Investitionsstau anzulasten. Die Schuldenbremse mutet der Politik im besten Sinne zu, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.“

„Es gibt Situationen, da muss ein Staat mehr Geld ausgeben können, als er zur Verfügung hat, um seine Aufgaben zu erfüllen und sich den Herausforderungen zu stellen. Oftmals führt in Deutschland aber nicht zu wenig Geld zu Problemen, sondern zu viel Regelungseifer. Da müssen wir ran.“

„Geld hilft, löst aber nicht alle Probleme. Wir müssen in Deutschland schneller, schlanker und auch mutiger werden. Im Steuerrecht etwa sollten wir uns von der Vorstellung lösen, jedem Einzelfall gerecht werden zu wollen. Mehr Pauschalen statt Belege entlasten Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.“

„Wenn dem mutigen Schritt der Grundgesetzänderungen nicht ebenso mutige und grundsätzliche Strukturreformen folgen, können die neuen Schulden als teuer erkauftes Strohfeuer verpuffen.“

Am 27. März 2011 fand in Hessen eine Volksabstimmung statt. Die wahlberechtigten Hessinnen und Hessen konnten darüber entscheiden, ob die Schuldenbremse in die Hessische Verfassung aufgenommen werden soll. Dafür gab es 70 Prozent Zustimmung. 

Nach Artikel 141 der Hessischen Verfassung gilt für das Land Hessen seit 2020 ein strukturelles Neuverschuldungsverbot. Lediglich zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen, für finanzielle Transaktionen, zum Aufbau der Versorgungsrücklage sowie zur Bewältigung von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen ist eine Neuverschuldung ausnahmsweise zulässig; letztere ist jedoch zwingend mit einer Tilgungsregel zu verbinden.

Die Vorgaben der Schuldenbremse haben zu einer nachhaltigen Konsolidierung des Landeshaushalts beigetragen. 2016 war es – erstmals seit 1969 – nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich, nicht nur vollständig auf die ursprünglich vorgesehene Nettokreditaufnahme zu verzichten, sondern bestehende Altschulden des Landes in Höhe von 200 Millionen Euro zu tilgen. Dieser Abbau von Altlasten wurde 2017 bis 2019 mit jährlichen Tilgungsleistungen von je 200 Millionen Euro fortgesetzt. 

Nein. Die Schuldenbremse ist kein Schuldenstopp, denn in klar definierten Ausnahmefällen sind neue Schulden möglich. Die Schwarze Null ist erreicht, wenn in einem Jahr keine neuen Schulden aufgenommen werden mussten.

Mit den Grundgesetzänderungen zur Anpassung der Schuldenbremse und dem Investitionspaket wurden grundsätzlich Weichen neu gestellt, aber noch keine Details geklärt. Dafür wird es Ausführungsgesetze des Bundes brauchen. Somit werden erst die kommenden Monate zeigen, wie das Geld aus dem Finanzpaket und der Verschuldungsspielraum auf die Länder verteilt werden und zu welchem Zeitpunkt das Ganze konkret in Kraft treten wird. Wahrscheinlich wird dies erst für die Planung des Haushalts 2026 relevant und diese gegebenenfalls etwas verzögern – je nachdem, wie schnell der Bund die für die Länder wichtigen Details regeln kann.

Grundsätzlich kann man sagen: Die Regeln zur Schuldenbremse für die Länder werden so angepasst, dass den Ländern zukünftig – analog zum Bund – eine strukturelle Neuverschuldung von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet ist. Anderslautende Landesregelungen treten außer Kraft. Eine Verfassungsänderung ist in Hessen nicht erforderlich. Die Neuregelung des Grundgesetzes gilt unmittelbar auch für Hessen und verdrängt die bisherige Regelung. Allerdings ist voraussichtlich das Hessische Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse anzupassen.

Die neue, strukturelle Verschuldungsmöglichkeit würde für die Ländergesamtheit am Beispiel des laufenden Jahres überschlägig eine zulässige Neuverschuldung von rund 15,4 Milliarden Euro bedeuten. Bei einer (fiktiven) Aufteilung der Neuverschuldungskomponente auf die Länder nach der Einwohnerzahl (Hessenanteil rund 7,5 Prozent) würde hieraus für Hessen ein zusätzlicher Verschuldungsspielraum von rund 1,15 Milliarden Euro resultieren.