Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Land erneuert das Vergaberecht und setzt auf Vertrauen und Fairness

Hessen modernisiert sein Vergaberecht. Mit der Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes schafft die Landesregierung die Grundlage für schnellere Verfahren, verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und eine stärkere Absicherung fairer Arbeitsbedingungen.

Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori sagte: „Die Reform folgt einem Dreiklang: Wir geben beispielsweise Kommunen deutlich mehr Spielraum bei der Vergabe. Wir legen dabei einen klaren Fokus auf faire Löhne und Arbeitsbedingungen und wir wollen Unternehmen von unnötigem Papierkram befreien. Damit senden wir nicht nur ein Signal des Aufbruchs in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wir vereinfachen und beschleunigen auch dringend anstehende Investitionsvorhaben in den Kreisen, Städten und Gemeinden, damit die zugesagten Mittel aus dem Sondervermögen jetzt schnell bei den Menschen ankommen. Und wir bieten gleichzeitig Lohndumping und unfairem Wettbewerb die Stirn.“

Um dies zu erreichen, werden die Vergabefreigrenzen für öffentliche Auftraggeber erheblich angehoben. Liefer- und Dienstleistungen können künftig bis 100.000 Euro, Bauleistungen bis 750.000 Euro ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt beauftragt werden. Bislang lag die Wertgrenze einheitlich bei 10.000 Euro. Damit erhalten Kommunen und Landesbehörden mehr Flexibilität und Freiheit, Projekte können schneller und einfacher in Gang gesetzt werden.

„Diese neuen Vergabefreigrenzen sind im Bereich der Bauleistungen im bundesweiten Vergleich einmalig. Bei Liefer- und Dienstleistungen vertritt Hessen zusammen mit Bayern und Brandenburg die Spitzenposition“, betonte Kaweh Mansoori.

Angebotserstellung für Bieter vereinfacht und verschlankt

Gleichzeitig stärkt das Land die Tariftreue. Künftig soll weniger der Preis, als vor allem faire Arbeitsbedingungen und verlässliche Standards die zentrale Rolle bei der Vergabe spielen. Damit stärkt das Land gezielt Unternehmen, die anständig bezahlen. Die Schwelle liegt künftig bei einem Auftragswert von 20.000 Euro und wird auf juristische Personen des privaten Rechts ausgeweitet.

Die Angebotserstellung wird zudem für die Bieter vereinfacht und verschlankt. Für Bauleistungen wird ein vorgelagertes „Präqualifizierungsverfahren Tarif“ eingeführt, das Unternehmen alle 3 Jahre durchlaufen müssen, um zu belegen, dass sie tarifgerecht bezahlen. Damit entfallen die bislang bei jedem Auftrag notwendigen Einzelnachweise. Beim „Präqualifizierungsverfahren Eignung“ wird die Laufzeit auf ebenfalls 3 Jahre verlängert. Beide Bescheinigungen sollen zukünftig auch gleichzeitig erworben werden können. Durch das neu eingeführte Bestbieterprinzip, bei dem nur noch der Bestbieter nachweisen muss, dass die Angaben in seinem Angebot zutreffen, erübrigen sich eine Reihe weiterer bürokratischer Verpflichtungen. 

„Wir setzen bewusst auf Vertrauen in die Unternehmen. Wer tarifgerecht zahlt, soll unkompliziert zum Zug kommen können. Das entlastet die öffentlichen Auftraggeber und schafft faire Wettbewerbsbedingungen“, so Mansoori.

Um dieses Vertrauen abzusichern, stärkt das Land die Kontrollen. Wir erschweren es, gezielten Betrug zu verschleiern, indem wir bei Nachunternehmerketten die Kontrolldichte erhöhen und die Kommunen bei Bedarf mit einer eigenen Kontrollgruppe unterstützen. So sichern wir die Einhaltung der Regeln wirksam ab.

Lohndumping wird in Hessen ein Ende haben

Der Bauindustrieverband Hessen Thüringen unterstützt diesen Ansatz. Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen ergänzt: „Der Referentenentwurf zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz zeigt eindrucksvoll, dass erfolgreiche und praxisorientierte Lösungen entstehen, wenn Politik und Verbände gemeinsam an einem Strang ziehen. Dieser Entwurf wird insbesondere jene Unternehmen stärken, die faire Arbeitsbedingungen gewähren. Lohndumping wird damit in Hessen ein Ende haben. Wir danken Herrn Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori und Herrn Staatssekretär Umut Sönmez für die frühzeitige und konstruktive Einbindung in den Gesetzgebungsprozess.“

Auch die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) sieht in der Reform einen wichtigen Schritt. Hans-Joachim Rosenbaum, Regionalleiter der Region Hessen: „Faire Arbeit braucht klare Regeln. Mit der Reform wird Tariftreue verbindlicher und kontrollierbar. Davon profitieren Beschäftigte und seriöse Betriebe gleichermaßen.“

FAQ zum neuen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)

Einfach vergeben. Richtig bezahlen.
Stand: Januar 2026

Das bisherige Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz entsprach in Teilen nicht mehr den Anforderungen eines modernen und effizienten öffentlichen Auftragswesens. Eine Vergabefreigrenze bei 10.000 Euro ist nicht mehr zeitgemäß. Mit der Reform vereinfacht Hessen die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, beschleunigt Verfahren und stärkt zugleich die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen.

Das neue HVTG verfolgt drei zentrale Ziele:

  • Befreiung der Wirtschaft von unnötiger Bürokratie
  • Entlastung der Kommunen und Beschleunigung der Verfahren
  • Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen werden verbindlicher abgesichert und besser kontrolliert.

Die Vergabefreigrenzen werden radikal angehoben: Liefer- und Dienstleistungen können künftig bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro direkt beauftragt werden.


Bauleistungen können künftig bis zu 750.000 Euro direkt beauftragt werden. Bisher lag die Wertgrenze bei 10.000 Euro.

Höhere Wertgrenzen reduzieren Bürokratie und beschleunigen die Umsetzung öffentlicher Projekte. Öffentliche Auftraggeber erhalten mehr Handlungsspielraum, und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können leichter von öffentlichen Aufträgen profitieren.

Die öffentliche Ausschreibung und die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb bleiben die Regelverfahren.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte können jedoch die anderen Vergabeverfahren mit kurzer Begründung gewählt werden. Die bisherige sehr differenzierte Zuordnung fester Auftragswerte zu bestimmten Verfahrensarten entfällt.

Die Tariftreuepflicht gilt künftig ab einem Auftragswert von 20.000 Euro. Sie wird auf juristische Personen des privaten Rechts ausgeweitet.

Tariftreue bedeutet, dass Unternehmen ihren Beschäftigten mindestens die Entlohnung nach den Regelungen eines repräsentativen Tarifvertrags gewähren müssen, sofern ein solcher durch Rechtsverordnung des Landes bestimmt worden ist. Gibt es keine entsprechende Rechtsverordnung, gelten die bisherigen Regelungen fort.

Öffentliche Aufträge sollen nicht an Unternehmen gehen, die ihr Angebot durch Lohndumping gedrückt haben. Tariftreue schützt Beschäftigte, sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen und stellt sicher, dass Unternehmen, die ordentliche Löhne zahlen, nicht benachteiligt werden.

Für Bauleistungen wird ein vorgelagertes Präqualifizierungsverfahren eingeführt. Unternehmen müssen vor Abgabe eines Teilnahmeantrags oder Angebots nachweisen, dass sie die Tariftreuepflicht einhalten. Die Pflicht zur Durchführung der Präqualifizierung Tarif gilt auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen.

Die Eintragung erfolgt in einem Präqualifizierungsverzeichnis. Die Präqualifizierung hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Einzelheiten werden in einer Rechtsverordnung des Hessischen Wirtschaftsministeriums und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration geregelt.

Die Präqualifizierung schafft ein einheitliches, transparentes und rechtssicheres Verfahren zum Nachweis der Tariftreue. Öffentliche Auftraggeber werden entlastet, da sie die Einhaltung der Tariftreue nicht in jedem einzelnen Verfahren erneut prüfen müssen. Unternehmen erhalten frühzeitig Klarheit über ihre Teilnahmevoraussetzungen.

Künftig wird klar geregelt, wie viele Unternehmen an der Ausführung eines öffentlichen Auftrags beteiligt sein dürfen. Ein beauftragtes Unternehmen darf Leistungen nur noch an bis zu drei Nachunternehmen weitervergeben. Öffentliche Auftraggeber prüfen stichprobenartig, ob diese Nachunternehmer ordnungsgemäß benannt sind und die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Tariftreue, eingehalten werden. So bleiben Verantwortlichkeiten überschaubar und überprüfbar.

Zur Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber wird im Hessischen Wirtschaftsministerium eine Kontrollgruppe eingerichtet. Sie unterstützt im Bedarfsfall bei der Durchführung von Kontrollen und trägt zu einheitlichen Maßstäben bei. Dadurch steigt die Kontrollwahrscheinlichkeit, ohne die Vergabestellen zusätzlich zu belasten.

Für Verstöße gegen die Verpflichtungen des HVTG werden finanzielle Sanktionen unmittelbar im Gesetz eingeführt.
Damit wird verdeutlicht, dass die Einhaltung von Tariftreue und anderen Pflichten verbindlich ist.

Unternehmen profitieren von vereinfachten Verfahren, höheren Wertgrenzen und klaren Anforderungen. Betriebe, die tarifgerecht zahlen, erhalten einen verlässlichen und fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen.

Beschäftigte profitieren von verbindlicheren Entgeltstandards und einer stärkeren Kontrolle der Tariftreue. Öffentliche Aufträge sollen gute Arbeit sichern und nicht zu Lohndruck führen.

Alle öffentlichen Auftraggeber, also im Wesentlichen die Kommunen, aber ebenso Gemeindeverbände, Zweckverbände und das Land, erhalten mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und Unterstützung bei Kontrollen. Die Reform erleichtert den Vergabealltag und schafft klare, praxistaugliche Regeln.

Nach Abschluss der Verbändeanhörung und des parlamentarischen Verfahrens. Der genaue Zeitpunkt wird gesondert bekanntgegeben.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes stellt das Hessische Wirtschaftsministerium ergänzende Hinweise und Praxishilfen für Unternehmen und öffentlichen Auftraggeber, insbesondere die Kommunen bereit.