Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori sagte: „Die Reform folgt einem Dreiklang: Wir geben beispielsweise Kommunen deutlich mehr Spielraum bei der Vergabe. Wir legen dabei einen klaren Fokus auf faire Löhne und Arbeitsbedingungen und wir wollen Unternehmen von unnötigem Papierkram befreien. Damit senden wir nicht nur ein Signal des Aufbruchs in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wir vereinfachen und beschleunigen auch dringend anstehende Investitionsvorhaben in den Kreisen, Städten und Gemeinden, damit die zugesagten Mittel aus dem Sondervermögen jetzt schnell bei den Menschen ankommen. Und wir bieten gleichzeitig Lohndumping und unfairem Wettbewerb die Stirn.“
Um dies zu erreichen, werden die Vergabefreigrenzen für öffentliche Auftraggeber erheblich angehoben. Liefer- und Dienstleistungen können künftig bis 100.000 Euro, Bauleistungen bis 750.000 Euro ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt beauftragt werden. Bislang lag die Wertgrenze einheitlich bei 10.000 Euro. Damit erhalten Kommunen und Landesbehörden mehr Flexibilität und Freiheit, Projekte können schneller und einfacher in Gang gesetzt werden.
„Diese neuen Vergabefreigrenzen sind im Bereich der Bauleistungen im bundesweiten Vergleich einmalig. Bei Liefer- und Dienstleistungen vertritt Hessen zusammen mit Bayern und Brandenburg die Spitzenposition“, betonte Kaweh Mansoori.
Angebotserstellung für Bieter vereinfacht und verschlankt
Gleichzeitig stärkt das Land die Tariftreue. Künftig soll weniger der Preis, als vor allem faire Arbeitsbedingungen und verlässliche Standards die zentrale Rolle bei der Vergabe spielen. Damit stärkt das Land gezielt Unternehmen, die anständig bezahlen. Die Schwelle liegt künftig bei einem Auftragswert von 20.000 Euro und wird auf juristische Personen des privaten Rechts ausgeweitet.
Die Angebotserstellung wird zudem für die Bieter vereinfacht und verschlankt. Für Bauleistungen wird ein vorgelagertes „Präqualifizierungsverfahren Tarif“ eingeführt, das Unternehmen alle 3 Jahre durchlaufen müssen, um zu belegen, dass sie tarifgerecht bezahlen. Damit entfallen die bislang bei jedem Auftrag notwendigen Einzelnachweise. Beim „Präqualifizierungsverfahren Eignung“ wird die Laufzeit auf ebenfalls 3 Jahre verlängert. Beide Bescheinigungen sollen zukünftig auch gleichzeitig erworben werden können. Durch das neu eingeführte Bestbieterprinzip, bei dem nur noch der Bestbieter nachweisen muss, dass die Angaben in seinem Angebot zutreffen, erübrigen sich eine Reihe weiterer bürokratischer Verpflichtungen.
„Wir setzen bewusst auf Vertrauen in die Unternehmen. Wer tarifgerecht zahlt, soll unkompliziert zum Zug kommen können. Das entlastet die öffentlichen Auftraggeber und schafft faire Wettbewerbsbedingungen“, so Mansoori.
Um dieses Vertrauen abzusichern, stärkt das Land die Kontrollen. Wir erschweren es, gezielten Betrug zu verschleiern, indem wir bei Nachunternehmerketten die Kontrolldichte erhöhen und die Kommunen bei Bedarf mit einer eigenen Kontrollgruppe unterstützen. So sichern wir die Einhaltung der Regeln wirksam ab.
Lohndumping wird in Hessen ein Ende haben
Der Bauindustrieverband Hessen Thüringen unterstützt diesen Ansatz. Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen ergänzt: „Der Referentenentwurf zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz zeigt eindrucksvoll, dass erfolgreiche und praxisorientierte Lösungen entstehen, wenn Politik und Verbände gemeinsam an einem Strang ziehen. Dieser Entwurf wird insbesondere jene Unternehmen stärken, die faire Arbeitsbedingungen gewähren. Lohndumping wird damit in Hessen ein Ende haben. Wir danken Herrn Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori und Herrn Staatssekretär Umut Sönmez für die frühzeitige und konstruktive Einbindung in den Gesetzgebungsprozess.“
Auch die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) sieht in der Reform einen wichtigen Schritt. Hans-Joachim Rosenbaum, Regionalleiter der Region Hessen: „Faire Arbeit braucht klare Regeln. Mit der Reform wird Tariftreue verbindlicher und kontrollierbar. Davon profitieren Beschäftigte und seriöse Betriebe gleichermaßen.“
FAQ zum neuen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Einfach vergeben. Richtig bezahlen.
Stand: Januar 2026