Am 5. April 2022 jährt sich der Tag der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland zum 30. Mal. Jeder Staat, der diesen völkerrechtlich bindenden Vertrag ratifiziert hat, verpflichtet sich, für Kinderrechte einzustehen, für sie zu werben und sie umzusetzen. Die in der UN-Konvention fixierten Kinder- und Jugendrechte fußen auf drei Säulen: Schutz, Förderung und Beteiligung.
„Dass die Kinder- und Jugendrechte seit dem Inkrafttreten der Konvention in Deutschland in gesetzliche Ausführungen, Änderungen und Praxishandeln überführt worden sind, zeigt ihre Bedeutung und hat zu etlichen Verbesserungen im System geführt. In Hessen wurden die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sogar in der Verfassung verankert“, sagt Hessens Minister für Soziales und Integration, Kai Klose.
Hessen ist Vorreiter
Als erstes Bundesland hat Hessen im Oktober 2020 Deutschlands eine hauptamtliche Beauftragte für Kinder- und Jugendrechte installiert. Miriam Zeleke gibt dem Thema ein Gesicht und setzt u.a. das im Koalitionsvertrag vereinbarte Kinder- und Jugendrechte-Monitoring um, das Auskunft darüber geben wird, wie gut die Rechte von Kindern und Jugendlichen bereits umgesetzt werden.
„Im vergangenen Jahr konnten wir mit unseren Aktivitäten im Rahmen des Jahrs der Kinderechte bereits einen wichtigen Beitrag leisten, um auf die UN-Kinderrechtskonvention aufmerksam zu machen. Mit dem Monitoring folgt nun wichtige Pionierarbeit, die unser Anliegen, die Rechte Kinder und Jugendlicher weiter zu stärken, noch mal nachhaltig hinterlegt“, so Zeleke.