Seit 2015 fördert die Landesregierung innovative Projekte zur Stärkung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Hessen. Nun ergänzt sie ihre Förderlinie durch ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung von Kleinprojekten. Damit stehen in diesem Jahr erstmals mehr als eine Million Euro Landes-Fördermittel zur Verfügung. Die Summe aller bisher bewilligten Förderungen beläuft sich auf rund 3,5 Millionen Euro.
„Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, den Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt (APAV) weiterzuentwickeln und finanziell noch besser auszustatten. Das setzen wir jetzt um. Die ambitionierten Ziele unseres APAV können wir durch die außerordentliche Unterstützung und das zivilgesellschaftliche Engagement der queeren Community verwirklichen“, sagt Kai Klose, Hessischer Minister für Soziales und Integration. Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung den Beteiligungsprozess zur Neufassung des Aktionsplans gestartet. „Wir stärken die Selbstorganisation von LSBT*IQ in Hessen und erweitern die Möglichkeiten für eine Sensibilisierung und Qualifizierung zu Fragen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt“, erklärt Minister Klose. Einen Großteil der Förderung stellt die Landesregierung aus diesem Grund für regionale LSBT*IQ-Netzwerke und weitere Projekte zur Verfügung, die Angebotslücken schließen und die Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen in ganz Hessen verbessern.
Auf Anregung der LSBT*IQ-Community wird das Förderprogramm 2022 durch einen neuen Baustein ergänzt: „Auch kleine Veranstaltungen und Projekte können eine große Wirkung entfalten. Wir legen deshalb eine neue Förderlinie für Kleinprojekte auf, die in einem vereinfachten Verfahren beantragt und abgewickelt werden können“, sagt Klose. Dies ist insbesondere für Vereine und Initiativen wichtig, die wenig oder keine Erfahrung mit öffentlicher Förderung haben. „Wir zielen darauf ab, mit ihnen gemeinsam einen wirksamen Beitrag zu mehr queerer Sichtbarkeit insbesondere im ländlichen Raum zu leisten. Für diese Förderlinie stellen wir in 2022 zunächst 50.000 Euro zur Verfügung und freuen uns auf viele neue Vorhaben zur Umsetzung der Ziele des APAV“, so der Minister.
Informationen zur Antragstellung
Anträge für Kleinprojekte können ab sofort bis zum 31.10.2022 beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden. Die Fördersumme muss mindestens 500 Euro betragen und darf 2.500 Euro nicht übersteigen. Die Projekte müssen bis zum 30. November 2022 abgeschlossen und abgerechnet werden.
Das Antragsformular und alle weiteren Unterlagen zur Förderung werden auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Download angeboten: https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/foerderung/landesprojekte-akzeptanz-und-vielfaltÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Ansprechpersonen für Rückfragen beim Regierungspräsidium Darmstadt sind:
Anita Breuer, Tel.: +49 (6151) 12 6379, anita.breuer@rpda.hessen.de
Petra Richter, Tel.: +49 (6151) 12 5462, petra.richter@rpda.hessen.de
Hintergrund
Der Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt (APAV) wurde im Juni 2017 veröffentlicht. Ziel des Aktionsplans ist es, die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und intergeschlechtlichen Personen (LSBT*IQ) zu fördern sowie für ein offenes und diskriminierungsfreies Leben aller Menschen in Hessen einzutreten. Er kann abgerufen werden unter: https://antidiskriminierung.hessen.de/publikationen/eigene-publikationenÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Seit dem Jahr 2015 ist die Förderung von Projekten ein wesentlicher Bestandteil des APAV, es wurden inzwischen rund 180 Projekte unterstützt. Der Haushaltsansatz von 200.000 Euro in den Jahren 2015 und 2016 wurde im Jahr 2017 zunächst auf 500.000 Euro erhöht und in den folgenden Jahren schrittweise angehoben. Seit 2018 werden vier regionale LSBT*IQ-Netzwerke gefördert, in den Folgejahren wurden Fachstellen u. a. in den Bereichen freie Jugendarbeit, Senior*innenarbeit sowie Trans* und Inter* in die Förderung aufgenommen. Gefördert wurden darüber hinaus Projekte verschiedener hessischer Hochschulen. Im Jahr 2021 wurden hierfür insgesamt rund eine Million Euro bewilligt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers stehen für das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 1.120.000 Euro zur Bewilligung zur Verfügung.