Seit dem 19. April 2021 wird die elektronische Akte (e-Akte) bereits an dem Sozialgericht Kassel erprobt. Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt folgte rund ein Jahr später. Dort wurde die elektronische Akte am 21. März 2022 im 1. Senat unter Vorsitz des Präsidenten des Landessozialgerichts, Dr. Seitz, eingeführt.
Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck erklärte während seines Besuches am Hessischen Landessozialgericht: „Mit der Pilotierung der elektronischen Akte am Sozialgericht Kassel und am Hessischen Landessozialgericht gilt die Sozialgerichtsbarkeit als Vorreiter für die digitale Aktenführung. Aus meinen Gesprächen habe ich mitgenommen, dass der Testlauf insgesamt gelungen ist. Da so ein Umbruch im Rahmen der gewohnten Tätigkeit auch immer mit neuen Herausforderungen verbunden ist, benötigen wir die Unterstützung der Bediensteten. Nur gemeinsam mit allen Beteiligten kann es gelingen, die Justiz modern und zukunftsfest zu machen. Ich werde daran mitwirken, dass die Belange der Praxis so weit wie möglich in den Prozess der Digitalisierung eingebracht werden.“
Rund 150 Akten können bereits digital bearbeitet werden
Aktuell wird die e-Akte im Hessischen Landessozialgericht von fünf Richterinnen und Richtern, zwei Mitarbeiterinnen der Serviceeinheit sowie einer Mitarbeiterin der Verwaltung erprobt, sodass in diesem Rahmen rund 150 Akten digital bearbeitet werden können.
„Die Erfahrungen mit der elektronischen Akte zeigen eindeutig: Der Umstellungsprozess auf die elektronische Aktenführung ist tiefgreifend und bedeutet eine große Herausforderung. Arbeitsabläufe sind völlig neu zu generieren, bewährte Routinen müssen neu erarbeitet werden. Die Umstellung auf eine vollständige elektronische Gerichtsakte stellt sicherlich die grundlegendste Umgestaltung des Justizarbeitsplatzes seit Einführung der EDV dar. Um diesen Paradigmenwechsel im laufenden Betrieb zu bewältigen, ist neben einer umfassenden Schulung ausreichender technischer Support erforderlich. Dies gilt sowohl für den Bereich der Serviceeinheiten bzw. Geschäftsstellen als auch für die Richterinnen und Richter sowie die Gerichtsverwaltung,“ resümierte der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Alexander Seitz.
Weiterhin Vorreiter beim Einsatz von IT im Gerichtsverfahren
„Die hessische Sozialgerichtsbarkeit war in der Vergangenheit stets Vorreiterin beim Einsatz von IT im Gerichtsverfahren. Sie stellt sich auch weiterhin den mit der Digitalisierung verbundenen neuen Aufgaben, um den Bürgerinnen und Bürgern eine zeitgemäße Justiz zur Verfügung zu stellen und den Beschäftigten moderne und attraktive Arbeitsplätze anzubieten,“ so Dr. Seitz.
Sozialgerichte sind besonders dem sozialen Rechtsstaat verpflichtet. Hier werden Entscheidungen über Streitigkeiten getroffen, die die Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen, wie die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung, das Schwerbehindertenrecht sowie sonstige staatliche Transferleistungen, unter anderem das Eltern- und Betreuungsgeld. „Neben hochqualifizierten und gut ausgebildeten Richterinnen und Richtern nehmen an den Verhandlungen zudem zwei ehrenamtliche Richterinnen und Richter teil, die spezielle Fachkenntnisse mitbringen, die erheblich zur Entscheidungsfindung beitragen. An dieser Stelle möchte ich mich sowohl bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Sozialgerichten als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit und in anderen Gerichtsbarkeiten engagieren. Sie tragen zu einer lebensnahen Rechtsfindung, einer erhöhten Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen in der Bevölkerung und einem gesteigerten Vertrauen in die Gerichtsbarkeiten bei,“ sagte Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck abschließend.