Hessisches Ministerium der Finanzen

Das erste Hessengeld ist ausgezahlt

Das Land hat bereits mehr als 21,6 Millionen Euro Hessengeld zugesagt. Heute wurden davon über 1,3 Millionen Euro erstmals ausgezahlt. Konkrete Hilfe für 831 Familien, Hessinnen und Hessen, die in ihre erste selbstgekaufte und eigengenutzte Immobilie eingezogen sind. Knapp zwei Monate nach Beginn des Antragsverfahrens sind 1.349 Anträge auf Hessengeld genehmigt.

Zitate Ministerpräsident Boris Rhein:

„Mit uns können die Hessinnen und Hessen rechnen. Das Versprechen, das Hessengeld aus unserem Sofortprogramm 11+1 schnell wahr werden zu lassen, haben wir jetzt eingelöst. Heute haben die ersten Bürgerinnen und Bürger ihr Hessengeld für die erste, selbstgenutzte Immobilie erhalten.“

„Versprochen, gehalten: Das Wohnen in Hessen muss bezahlbar bleiben. Eine eigene Immobilie ist und bleibt der Traum vieler Menschen, und für die Mitte der Gesellschaft müssen die eigenen vier Wände erreichbar bleiben. Wegen hoher Baukosten und gestiegener Zinsen ist es für viele Menschen schwierig geworden, Wohneigentum zu erwerben – vor allem für Familien mit Kindern. Ihnen helfen wir gezielt mit dem Hessengeld.“

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Das ist Hilfe, die ankommt: 831 Hessengeld-Familien sind in ihre Wohnimmobilie eingezogen und haben über 1,3 Millionen Euro Unterstützung vom Land erhalten. Insgesamt haben wir bereits 1.349 Antragstellerinnen und Antragstellern mehr als 21,6 Millionen Euro fest und verbindlich zugesagt. Durchschnittlich sind das etwa 16.000 Euro pro Antrag.“

„Wer eine Immobilie kauft, hat viel zu tun und braucht keine komplizierten Verfahren. Das Hessengeld bekommt man unbürokratisch und zügig. Das digitale Verfahren klappt reibungslos. Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung arbeiten unkompliziert Hand in Hand. Das setzt durchaus Maßstäbe.“

Zitat Gottfried Milde, Sprecher der Geschäftsführung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank):

„Für die schnelle Umsetzung des Hessengeldes hat sich ein weiteres Mal die von Beginn an enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Förderbank des Landes bewährt. So konnten wir gemeinsam ein digitales Förderverfahren aufsetzen, das überflüssige Bürokratie vermeidet, bevor sie entsteht.“

Heute, am 15. November 2024, wurde erstmals Hessengeld ausgezahlt. Mehr als 1,3 Millionen Euro gingen an 831 Familien, Hessinnen und Hessen, die bereits in der Hessengeld-geförderten ersten selbstgekauften und eigengenutzten Immobilie wohnen und dies durch eine Meldebescheinigung nachgewiesen haben.

Das Hessengeld wird jährlich in zehn gleichen Tranchen ausgezahlt. Wer heute sein erstes Hessengeld erhalten hat, wird die kommenden Tranchen jeweils auch am 15. November bekommen.

Der nächste Auszahlungstermin ist der 15. Februar 2025. Wer dann erstmals sein Hessengeld erhalten wird, bekommt es in den Folgejahren auch jeweils am 15. Februar.  

Für 831 Anträge wurde heute erstmals Hessengeld ausgezahlt. Es sind aber bereits 1.349 Anträge bewilligt. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst, wenn nachgewiesen wurde, dass die Antragstellenden bereits in der Immobilie wohnen. Da für diesen Nachweis drei Jahre Zeit ist, gibt es einen Unterschied zwischen der Zahl der positiv beschiedenen Anträge (1.349) und der Zahl der Anträge, für die bereits Geld überwiesen wurde (831).

Für die 1.349 bewilligten Anträge hat das Land über die zehnjährige Laufzeit insgesamt bereits mehr als 21,6 Millionen Euro Hessengeld fest zugesagt.

Die Förderung beträgt 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. 

Anträge können ausschließlich digital gestellt werden. Einzureichen sind im Wesentlichen Scans der Ausweise aller zu Fördernden, der notariell beurkundete Kaufvertrag, eine Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie die Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten. Das Antragsverfahren läuft über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, die WIBank. Im Kundenportal erhält man den Zuwendungsbescheid. Die Hessengeld-Empfänger müssen binnen drei Jahren nachweisen, dass sie auch in die Immobilie eingezogen sind.

Das Hessengeld gilt rückwirkend für Käufe, die seit dem 1. März 2024 getätigt worden sind. Die Landesregierung hat am 23. Februar dieses Jahres das Sofortprogramm „11 + 1 für Hessen“ beschlossen. Der nächste Monatserste war der 1. März. Mit dem aus heutiger Sicht rückwirkenden Termin 1. März sollen möglichst viele Käuferinnen und Käufer unterstützt werden. So musste niemand den Kauf von Wohneigentum oder eines Grundstücks aufschieben.

Alle aktuellen Informationen zum Hessengeld erhalten Sie unter www.hessengeld.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Allgemeine Verständnisfragen können gerichtet werden an hessengeld@hmdf.hessen.de. Bitte reichen Sie unter dieser Mailadresse keine Anträge ein. Das Antragsverfahren läuft ausschließlich über die WIBank:

https://foerderportal.wibank.de/site/#/public/guest-funding-finderÖffnet sich in einem neuen Fenster

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