Innenminister Roman Poseck zum Ermittlungserfolg der BAO FOKUS: „Ich danke den Ermittlerinnen und Ermittlern für diesen wichtigen Erfolg gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Jeder Einsatz der BAO FOKUS ist ein weiterer Schritt, Kinderpornografie einzudämmen, die Weiterverbreitung zu unterbinden und Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Seit mittlerweile über drei Jahren geht die hessische Polizei mit der BAO FOKUS zielgerichtet und unter Ausschöpfung aller taktischen und rechtlichen Mittel gegen Sexualstraftäter und den Besitz von Kinderpornografie vor. Dabei müssen sich die Ermittlerinnen und Ermittler mit schockierenden Inhalten auseinandersetzen. Ich habe höchsten Respekt vor der Arbeit der hessischen Polizei und danke ihnen für ihren Einsatz im Kampf gegen Kindesmissbrauch.“
Schutz von Kindern hat höchste Priorität
„Trotz der beachtlichen Erfolge der BAO FOKUS könnten wir mit der Speicherung von IP-Adressen noch mehr Kinder vor diesen schrecklichen Taten schützen. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 20. September 2022 die Möglichkeit eröffnet, IP-Adressen bei schweren Straftaten nicht sofort zu löschen, sondern zu speichern. Eine Speicherfrist für IP-Adressen, also für Verbindungsdaten, von einem Monat würde den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs entsprechen. Damit bekämen die Ermittlerinnen und Ermittler ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Kinderpornografie an die Hand. Das fordern auch die Praktikerinnen und Praktiker von Polizei und Justiz. Mein Besuch bei der BAO Fokus im November 2022 hat dies eindrücklich unterstrichen. Auch die Zahlen sprechen für sich: Eine BKA-Studie vom 23. Juni 2023 zeigt, dass 90 Prozent der bisher nicht aufgeklärten Taten bei einer Speicherfrist für IP-Adressen von einem Monat aufgeklärt werden könnten. Damit würden die Fälle ohne Ermittlungserfolge nach der Studie von 66.000 auf 6.500 sinken. Deshalb ist es unerklärlich, warum sich die Bundesregierung bei diesem wichtigen Thema nicht einig wird. Die Hessische Landesregierung hat dazu einen klaren Kurs vereinbart: Hessen wird sehr bald einen Gesetzesentwurf zur Speicherung von IP-Adressen in den Bundesrat einbringen. Für uns hat der Schutz von Kindern höchste Priorität, da darf es keine falschen Kompromisse geben. Auch das Argument des Datenschutzes kann im heutigen digitalen Zeitalter nicht gelten. Datenschutz darf bei Kinderpornografie und beim Kindesmissbrauch nicht zum Täterschutz werden. Es muss unser gemeinsames Ziel von Bund und Ländern sein, alle verfassungsrechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Täter dingfest zu machen“, führte Hessens Innenminister Roman Poseck weiter aus.
Hintergrund
Die BAO FOKUS (Besondere Aufbauorganisation Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie Und Sexuellen Missbrauch von Kindern) hat am 1. Oktober 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist im Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) zentral angesiedelt und hat in sämtlichen Polizeipräsidien Regionalabschnitte gebildet, um zentral koordiniert landesweit Ermittlungsverfahren zu führen. Mit insgesamt über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter rund 220 Ermittlerinnen und Ermittler, verfolgt die hessische Polizei gezielt Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen.