Mit dem Gesetz soll die Bereitstellung offener Daten als Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge etabliert und im hessischen Landesrecht verankert werden. Gerade kleineren und mittleren Unternehmen und Start-ups bieten offene maschinenlesbare Daten große Potenziale für innovative Geschäftsmodelle, ebenso können Wissenschaft und Forschung profitieren. Gleichzeitig können Verwaltungsprozesse effektiver, transparenter und nachvollziehbarer werden. Mithilfe eines Metadatenportals sollen die Daten leicht auffindbar sein.
Praktische Anwendungsfälle sind beispielsweise offene Geodaten, die Städten und Gemeinden sowie Bürgern und Unternehmen bauliche Planungen erleichtern, sowie Echtzeitdaten des öffentlichen Personennahverkehrs, die Apps mit Empfehlungen für das schnellste und beste Verkehrsmittel ermöglichen. „Mit dem Gesetz werden relevante Rohdaten maschinenlesbar, interoperabel, vollständig, in offenen Formaten, auf dem Stand der Technik und mit Metadaten versehen zur Verfügung stehen“, sagte Sinemus im Landtag.